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   LG Kiel, 25.05.1994 - 12 O 131/94   

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https://dejure.org/1994,16529
LG Kiel, 25.05.1994 - 12 O 131/94 (https://dejure.org/1994,16529)
LG Kiel, Entscheidung vom 25.05.1994 - 12 O 131/94 (https://dejure.org/1994,16529)
LG Kiel, Entscheidung vom 25. Mai 1994 - 12 O 131/94 (https://dejure.org/1994,16529)
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Volltextveröffentlichung

  • amtspflichtverletzung.de

    Amtspflichtverletzung - Das Finanzamt versäumt, bei der Einkommensteuerveranlagung einen Kinderfreibetrag und Werbungskosten zu berücksichtigen

Verfahrensgang

 
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  • BGH, 01.10.1956 - III ZR 53/55

    Amtspflichten des Finanzamtsvorstehers

    Auszug aus LG Kiel, 25.05.1994 - 12 O 131/94
    Indes hat bereits unter der Geltung der alten Abgabenordnung der Bundesgerichtshof insoweit die Auffassung vertreten, dass die abgabenrechtliche Regelung ohne sachlich-rechtliche Bedeutung für einen Anspruch auf Ersatz solcher Kosten sei, der auf eine Amtspflichtverletzung des tätig gewordenen Steuerbeamten gestützt werde (BGH, NJW 1975, 972 ff. - ebenso bereits BGHZ 21, 359, 360).
  • BGH, 06.02.1975 - III ZR 149/72

    Amtspflichtverletzung - Anspruch auf Erstattung - Vertreterauslagen -

    Auszug aus LG Kiel, 25.05.1994 - 12 O 131/94
    Indes hat bereits unter der Geltung der alten Abgabenordnung der Bundesgerichtshof insoweit die Auffassung vertreten, dass die abgabenrechtliche Regelung ohne sachlich-rechtliche Bedeutung für einen Anspruch auf Ersatz solcher Kosten sei, der auf eine Amtspflichtverletzung des tätig gewordenen Steuerbeamten gestützt werde (BGH, NJW 1975, 972 ff. - ebenso bereits BGHZ 21, 359, 360).
  • OLG Frankfurt, 30.10.1980 - 1 U 130/79
    Auszug aus LG Kiel, 25.05.1994 - 12 O 131/94
    Dementsprechend vertritt der ganz überwiegende Teil der Instanzgerichte nach wie vor die Auffassung, dass ein auf den Gesichtspunkt der Amtshaftung gestützter   Schadensersatzanspruch durch die AO 1977 wie auch durch § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO nicht ausgeschlossen sei (vgl. OLG München, BB 1979, 1335 f; OLG Frankfurt, BB 1981, 228 f.; LG Hannover, Stbg 1992, 28 ff.; LG Aachen, Stbg 1992, 571 ff.; LG Wuppertal, Stbg 1992, 363 f.).
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